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   BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 679/02   

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BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 679/02 (https://dejure.org/2004,6048)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2004 - 6 AZR 679/02 (https://dejure.org/2004,6048)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2004 - 6 AZR 679/02 (https://dejure.org/2004,6048)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Ortszuschlag - Grundwehrdienst leistender Sohn

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ortszuschlag für die Dauer des Grundwehrdienstes eines Kindes; Unterhaltspflicht und Unterhaltsberechtigung; Ansprüche nach dem Soldatengesetz und dem Wehrsoldgesetz; Anspruch aus sittlicher Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ortszuschlag - Grundwehrdienst leistender Sohn; Verpflichtung zur Gewährung von Unterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 751 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 16.09.1993 - 6 AZR 78/93

    Ortszuschlag zivildienstleistender Sohn

    Auszug aus BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 679/02
    Die Klägerin hat nach § 611 Abs. 1 BGB iVm. § 26 Abs. 1 und § 29 BAT-O für die Dauer des Grundwehrdienstes ihres Sohnes keinen Anspruch auf Ortszuschlag der Stufe 2. Sie war im Anspruchszeitraum zwar "andere Angestellte" iSv. § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 BAT-O (BAG 16. September 1993 - 6 AZR 78/93 - AP BAT § 29 Nr. 10, zu II 1 der Gründe; 21. Januar 1988 - 6 AZR 567/86 - BAGE 57, 218, 222) und hatte ihren Sohn auch in ihre Wohnung aufgenommen.

    Bei der Beurteilung, ob der Angestellte gemäß § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 BAT-O einer anderen Person Unterhalt gewährt, weil er dazu gesetzlich verpflichtet ist, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (16. September 1993 - 6 AZR 78/93 - AP BAT § 29 Nr. 10, zu II 2 a der Gründe; 21. Januar 1988 - 6 AZR 567/86 - BAGE 57, 218, 222; 24. Januar 1984 - 3 AZR 205/82 - BAGE 45, 36, 41, 47) vom Unterhaltsbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuches und seinen gesetzlichen Bestimmungen über den Unterhalt unter Verwandten auszugehen.

    An dieser gesetzlichen Wertung haben die Tarifvertragsparteien die unterhaltsbezogenen Vergütungsbestandteile ausgerichtet (vgl. BAG 16. September 1993 - 6 AZR 78/93 - AP BAT § 29 Nr. 10, zu II 2 a der Gründe; 24. Januar 1984 - 3 AZR 198/83 - BAGE 45, 48, 54, 55).

    Der Unterhalt des Sohnes der Klägerin war während der Wehrdienstzeit auf Grund der einem wehrpflichtigen Soldaten zustehenden gesetzlichen Leistungen gedeckt (BAG 16. September 1993 - 6 AZR 78/93 - AP BAT § 29 Nr. 10; BGH 29. November 1989 - IVb ZR 16/89 - NJW 1990, 713).

    Mit diesen Leistungen wird ihr Unterhalt gesichert (BAG 16. September 1993 - 6 AZR 78/93 - AP BAT § 29 Nr. 10; BGH 29. November 1989 - IVb ZR 16/89 - NJW 1990, 713).

    d) Die Annahme der Klägerin, der Senat habe in der Entscheidung vom 16. September 1993 (- 6 AZR 78/93 - AP BAT § 29 Nr. 10) im vergleichbaren Fall eines Zivildienstleistenden übersehen, dass Volljährigen vorrangig Barunterhalt und nicht mehr Betreuungsunterhalt zu gewähren sei, trifft nicht zu.

    Diese Grundsätze gelten auch bei der Anwendung des § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 BAT-O, wenn der Angestellte für den Anspruch auf den erhöhten Ortszuschlag auf eine sittliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung verweist (vgl. BAG 16. September 1993 - 6 AZR 78/93 - AP BAT § 29 Nr. 10, zu II 3 a der Gründe; 24. Januar 1984 - 3 AZR 205/82 - BAGE 45, 36, 47).

  • BFH, 12.12.2002 - III R 25/01

    Heilbehandlungskosten als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 679/02
    Sittlich zu billigende oder besonders anerkennenswerte Gründe reichen hierfür nicht aus (BFH 12. Dezember 2002 - III R 25/01 - BFHE 201, 188; 30. Oktober 2003 - III R 23/02 - DStR 2004, 217).

    Das sittliche Gebot muss ähnlich einem Rechtszwang von außen her als eine konkrete Erwartung der Gesellschaft in der Weise in Erscheinung treten, dass die Nichtgewährung von Unterhalt Nachteile im sittlich-moralischen Bereich oder auf gesellschaftlicher Ebene zur Folge haben kann (BFH 12. Dezember 2002 - III R 25/01 - aaO).

  • BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 4.88

    Anspruch auf erhöhten Ortszuschlag - Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen Eltern

    Auszug aus BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 679/02
    b) Die sittliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung setzt voraus, dass der Entzug der Unterhaltsleistungen nach dem Urteil aller billig und gerecht Denkenden gegen ein Gebot des Anstandes verstoßen würde (BVerwG 13. September 1990 - 2 C 4.88 - EzBAT BAT § 29 Nr. 14).

    Der Vorwurf sittlichen Fehlverhaltens wegen unterlassener Unterhaltsgewährung scheidet regelmäßig aus, wenn ein Dritter kraft Gesetzes unterhaltspflichtig ist und der geschuldete Unterhalt auch verwirklicht werden kann (vgl. BVerwG 13. September 1990 - 2 C 4.88 - aaO).

  • BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 16/89

    Unterhaltsanspruch eines Wehrpflichtigen

    Auszug aus BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 679/02
    Der Unterhalt des Sohnes der Klägerin war während der Wehrdienstzeit auf Grund der einem wehrpflichtigen Soldaten zustehenden gesetzlichen Leistungen gedeckt (BAG 16. September 1993 - 6 AZR 78/93 - AP BAT § 29 Nr. 10; BGH 29. November 1989 - IVb ZR 16/89 - NJW 1990, 713).

    Mit diesen Leistungen wird ihr Unterhalt gesichert (BAG 16. September 1993 - 6 AZR 78/93 - AP BAT § 29 Nr. 10; BGH 29. November 1989 - IVb ZR 16/89 - NJW 1990, 713).

  • BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 567/86

    Ortszuschlag wegen Aufnahme des Kindes in Wohnung und Unterhaltsgewährung -

    Auszug aus BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 679/02
    Die Klägerin hat nach § 611 Abs. 1 BGB iVm. § 26 Abs. 1 und § 29 BAT-O für die Dauer des Grundwehrdienstes ihres Sohnes keinen Anspruch auf Ortszuschlag der Stufe 2. Sie war im Anspruchszeitraum zwar "andere Angestellte" iSv. § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 BAT-O (BAG 16. September 1993 - 6 AZR 78/93 - AP BAT § 29 Nr. 10, zu II 1 der Gründe; 21. Januar 1988 - 6 AZR 567/86 - BAGE 57, 218, 222) und hatte ihren Sohn auch in ihre Wohnung aufgenommen.

    Bei der Beurteilung, ob der Angestellte gemäß § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 BAT-O einer anderen Person Unterhalt gewährt, weil er dazu gesetzlich verpflichtet ist, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (16. September 1993 - 6 AZR 78/93 - AP BAT § 29 Nr. 10, zu II 2 a der Gründe; 21. Januar 1988 - 6 AZR 567/86 - BAGE 57, 218, 222; 24. Januar 1984 - 3 AZR 205/82 - BAGE 45, 36, 41, 47) vom Unterhaltsbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuches und seinen gesetzlichen Bestimmungen über den Unterhalt unter Verwandten auszugehen.

  • BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 205/82

    Öffentlicher Dienst - Unterhaltszahlung - Ortszuschlag

    Auszug aus BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 679/02
    Bei der Beurteilung, ob der Angestellte gemäß § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 BAT-O einer anderen Person Unterhalt gewährt, weil er dazu gesetzlich verpflichtet ist, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (16. September 1993 - 6 AZR 78/93 - AP BAT § 29 Nr. 10, zu II 2 a der Gründe; 21. Januar 1988 - 6 AZR 567/86 - BAGE 57, 218, 222; 24. Januar 1984 - 3 AZR 205/82 - BAGE 45, 36, 41, 47) vom Unterhaltsbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuches und seinen gesetzlichen Bestimmungen über den Unterhalt unter Verwandten auszugehen.

    Diese Grundsätze gelten auch bei der Anwendung des § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 BAT-O, wenn der Angestellte für den Anspruch auf den erhöhten Ortszuschlag auf eine sittliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung verweist (vgl. BAG 16. September 1993 - 6 AZR 78/93 - AP BAT § 29 Nr. 10, zu II 3 a der Gründe; 24. Januar 1984 - 3 AZR 205/82 - BAGE 45, 36, 47).

  • BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 198/83

    Alleinstehende mit Unterhaltspflichten - Ortszuschlag - Barwert - Gewährung des

    Auszug aus BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 679/02
    An dieser gesetzlichen Wertung haben die Tarifvertragsparteien die unterhaltsbezogenen Vergütungsbestandteile ausgerichtet (vgl. BAG 16. September 1993 - 6 AZR 78/93 - AP BAT § 29 Nr. 10, zu II 2 a der Gründe; 24. Januar 1984 - 3 AZR 198/83 - BAGE 45, 48, 54, 55).

    Der erhöhte Ortszuschlag soll zum Ausgleich von Nachteilen beitragen, die in unterhaltsbezogenen wirtschaftlichen Belastungen ihren Grund haben und ihren Maßstab finden (vgl. BAG 24. Januar 1984 - 3 AZR 198/83 - BAGE 45, 48, 55 mwN).

  • BFH, 30.10.2003 - III R 23/02

    Strafverteidigungskosten für Kind als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 679/02
    Sittlich zu billigende oder besonders anerkennenswerte Gründe reichen hierfür nicht aus (BFH 12. Dezember 2002 - III R 25/01 - BFHE 201, 188; 30. Oktober 2003 - III R 23/02 - DStR 2004, 217).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08

    Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

    Der Kläger hatte während der Ableistung des Grundwehrdienstes seines Sohnes keinen Anspruch auf den Ortszuschlag der Stufe 2 gem. § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 4 BAT mehr (vgl. Senat 18. März 2004 - 6 AZR 679/02 - AP BAT-O § 29 Nr. 1 = EzBAT BAT § 29 Nr. 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 1 A 2175/07

    Anspruch eines Zivildienstleistenden auf Erstattung der (Miet-) Kosten einer von

    vgl. insoweit BAG, Urteile vom 18. März 2004 - 6 AZR 679/02 -, ZTR 2004, 422 = juris, dort Rn. 17 (Wehrdienstleistender), und vom 16. September 1993 - 6 AZR 78/93 -, ZTR 1994, 426 = juris, dort Rn. 20 (Zivildienstleistender), jeweils m.w.N.
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